Altzustand: Ein unscheinbarer Bau ohne Charakter. Baurechtliche Gründe verhinderten bisher eine Aufstockung. Das Gebäude mit seinen Lochfenstern und dem Schrägdach wirkt als Fremdkörper und wie eine »Zahnlücke« im städtebaulichen Zusammenhang.
Neuzustand: Das Gebäude wird bis zur Gesimshöhe der Nachbarbauten aufgestockt und bildet so mit diesen ein einheitliches Ensemble. Dank einer Ausnahmebewilligung kann sogar ein Geschoss mehr, als eigentlich baurechtlich zulässig, realisiert werden. Die Einzelfenster wurden mittels Profilen zu Bändern zusammengefasst und das Dachgeschoss den Nachbarbauten angepasst. Eine zweigeschossige Glasfassade im Erd- und 1.Obergeschoss mit einem gläsernen Vordach schafft eine repräsentative Front im Publikumsbereich.